ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) und allg. Geschäftsbedingungen (AGB) von Red Fox Travel

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Buchung ( Reiseanmeldung ) bietet Red Fox Travel GmbH (nachfolgend Reiseveranstalter-RV genannt)den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder als Email erfolgen. Der Reisende bietet dem RV damit verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn dem Reisenden durch den RV die entsprechende Bestätigung in Textform zugeht. Der Reisende ist an die Reiseanmeldung bis zur

Annahme durch den RV, jedoch längstens 12 Tage gebunden. Sollte die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so kommt der Reisevertrag zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen sein Einverständnis mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung gegenüber dem RV erklärt.

1.1. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in seiner Anmeldung mit aufgeführten weiteren Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.2. Besonderheiten wegen Corona Pandemie
Der Abschluss eines Reisevertrages ist nur mit einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin möglich, der/ die vollständig gegen das Corona Virus geimpft oder von einer Covid Erkrankung genesen ist. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, dass er/ sie vollständig geimpft oder genesen ist und weist dies auf Anfrage von Red Fox Travel durch Vorlage eines Impf- bzw. Genesungsnachweises nach. Sollte Red Fox Travel oder anderen Teilnehmern durch die Angabe falscher Auskünfte bzw. durch das Fehlen einer Impfung/ Genesung ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatz vor. Des Weiteren erkennt der Teilnehmer/Teilnehmerin sich bereit, die vor Ort bestehenden Hygienemaßnahmen wegen Covid19 einzuhalten.

2. Fremdleistungen

Vermitteln der RV dem Reisenden in fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern

( Versicherungen, Flüge, Mietfahrzeuge etc. ) so schuldet der RV nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen solcher Verträge und ihre Inhalte richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (soweit diese einbezogen sind).

3. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung zu leisten Gleichzeitig erhält der Reisende den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß §651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistende Zahlungen. Die Restzahlung des Reisepreises wird 6 Wochen vor Reisebeginn ohne vorherige Aufforderung fällig. Die Beträge für die Anzahlung und die Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt 10 Tage vor Reiseantritt. Bei Nichtzahlung trotz Vorliegens der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ist der RV zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet. Der RV kann in diesem Fall eine Nachfrist von 1 Woche setzen. Hat der Reisende auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ferner behält sich der RV das Recht vor, bei überfälligen Zahlungen, gemäß dem Gesetz der Beschleunigung fälliger Zahlungen (Neuerung vom 01.05.2000) zu verfahren. Dauert die Reise nicht länger als 24h und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75,-€ nicht, so dürfen Reisezahlungen auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Der Veranstalter arbeitet im Veranstalterdirektinkasso.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/ Tourenplan durch die zugrunde liegenden Ausschreibung. Die Leistungen sind unterschiedlich. Sie sind in der Beilage zum Tourenplan genau aufgelistet und beschrieben. Im Tourpreis ist die Unterbringung in Doppelzimmern (oder Einzelzimmern) eingeschlossen. Ist nur eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern vorhanden, werden diese nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, die Einzelzimmer ausdrücklich wünschen, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, wird der RV sich bemühen, eine/n Zimmergenossen/in zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

4.1. Nicht enthaltene Leistungen Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.

4.2. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

5. Leistungsänderungen

Der RV behält sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären.

Eine Preisanpassung vor Vertragsabschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühr, Unterbringungskosten oder einer Änderung der, für die betreffende Reise geltende Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen.

5.1. Eine Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als 3 Monate liegen.

5.2. Änderung im Routenverlauf
Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der RV vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. Der RV wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.

6. Rücktritt durch den Kunden/ Umbuchungen/ Ersatzpersonen

6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Interesse des Reisenden und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt der RV, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistungen.

6.2. Bei einem Rücktritt des Reisenden steht dem RV gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Der RV Kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs nach Wahl oder gemäß § 651 BGB folgende Aufstellung verlangen.

- bei Reisen, die mit dem eigenen KFZ gefahren werden

- bei Fernreisen mit Motorrad oder Mietmotorrad und Flug

Diese ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, z.B. der Reisepasses oder notwendiger Visa, nicht angetreten wird. Unerhebliche Änderungen der Abfahrts- und Abflugzeiten, die dem Reisenden frühestmöglich mitgeteilt wurden, berechtigen den Reisenden nicht kostenlos von der Reise zurückzutreten. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigerer Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale ( siehe 6.2.) ausgewiesenen Kosten.

6.3. Stornobedingungen - Motorradtransporte

Bei Rücktritt bis 31 Tage vor dem Motorradtransport wird eine Auslagenpauschale von 50,-€ fällig und einbehalten.

Transportversicherung

Die innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transporte von Red Fox Travel GmbH oder deren Vertragspartner sind alle Transporte gemäß GüKG nach CMR mit je KG 8,33 SZR versichert. Eine Zusatz-Versicherung für den vollen Umfang des Zeitwertes der transportierten Motorräder schließt Red Fox Travel GmbH für Sie ab. Bei Diebstahl oder Brand tritt Ihre Teilkasko in Kraft. Wir raten jedem Teilnehmer eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Verladung / Transport

Für die Verladung und die Verzurrung der Motorräder ist die Fa. Red Fox Travel GmbH oder deren Vertragspartner verantwortlich. Eventuelle Vorschäden werden vor Reiseantritt dokumentiert. Der Kunde bzw. Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich am Zielort sein Motorrad zu überprüfen und Schäden, die eindeutig durch den Transport entstanden sind, sind unverzüglich anzugeben. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

6.4. Der Reiseteilnehmer hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der RV kann der Teilnahme eines Drittens widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften auch des Reiselandes oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.

6.5. Kosten für Visa können im Falle einer Stornierung nicht erstattet werden.

6.6. Entschädigungen für Rücktritt (Stornogebühren) und Umbuchungsaufschläge, Bearbeitungsgebühren, sowie Aufschläge für individuelle Reisegestaltung sind sofort zur Zahlung fällig.

7. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht dem RV eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Der RV bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.

8. Rücktritt und Kündigung durch Red Fox Travel

Red Fox Travel GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

9. Gewährleistung/Mitwirkungspflicht/Abhilfe verlangen

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Red Fox Travel GmbH nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Red Fox Travel GmbH direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651 eBGB) ist Red Fox Travel GmbH eine angemessene Frist zu Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Red Fox Travel GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß § 651 gBGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Red Fox Travel GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß § 651 gBGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Red Fox Travel GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10. Teilnehmer – Zusicherung

Der Reisende sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regel der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer), sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Red Fox Travel GmbH keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an die jeweils in den Reiseländern geltenden Verkehrsregeln zu halten und an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung teilzunehmen.

11. Haftung

Red Fox Travel GmbH ist verantwortlich und haftbar für sorgfältige Reisevorbereitungen, Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern (Hotels, Flüge, Fähren, Autoreisezug, etc.), Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit sowie eintreffende Reisebeschreibung. Darüber hinaus haftet Red Fox Travel GmbH nicht bei Verkehrsunfällen. Jeder Reisende ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt

Darüber hinaus erklärt sich jeder Reisende damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von Red Fox Travel GmbH, nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen. Die Haftung von Red Fox Travel GmbH als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist insgesamt auf die Höhe des Tourpreises beschränkt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

Der Reisende übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reisende stellt Red Fox Travel GmbH ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Red Fox Travel GmbH bleibt davon unberührt. Soweit Red Fox Travel GmbH die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritte in Anspruch nimmt, steht Red Fox Travel GmbH lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Red Fox Travel GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit

Red Fox Travel GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden.

12. Reiserücktrittskosten – Versicherung/Motorrad – Schutzbrief

Red Fox Travel GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Rückholkosten, Reisegepäck, Unfall, KFZ, Krankheit und Haftpflicht. Red Fox Travel GmbH ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

13. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Red Fox Travel GmbH informiert den Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Red Fox Travel GmbH bedingt ist.

14. Bild-, Film- und Videomaterial

Die auf den Touren von Vertretern von Red Fox Travel GmbH angefertigter Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Red Fox Travel GmbH. Red Fox Travel GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Reisende darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Red Fox Travel gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Schäden oder Zustellverzögerung bei Flugreisen der Veranstalter dringend und unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tage nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisgepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

17. Reiseunterlagen

Der Reisende hat den RV zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen ( z.B. Flugschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.

18. Haftung/ Beschränkung der Haftung

18.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

18.2. Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reispreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

18.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen etc.), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

18.4. elten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der RV sich hierauf berufen.

19. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig ist.

20. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, wird der Reisende unverzüglich informiert werden, sobald diese feststeht. Wechselt die dem Reisenden mitgeteilte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich über den Wechsel informieren.

21. Gerichtsstand

Leistung- und Erfüllungsort ist für den Reisenden Weida. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gera.

22. Schlussbestimmungen

Sämtliche Angaben in unseren Ausschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in unseren Ausschreibungen sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen auf Grund von Druckfehlern und Irrtümern. Mündliche Absprachen mit Red Fox Travel GmbH und deren Angestellten oder Tourguides sind nur dann wirksam, wenn sie von Red Fox Trave GmbH l schriftlich bestätigt werden. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von den Reisebedingungen abweichen. Solle eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigt die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht. Es ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des BGB §651 ff.

23.Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Veranstalter Red Fox Travel GmbH
Bahnhofstrasse 27
D - 07570 Weida
Tel. 033603/61991
F ax 036603/61990
info@redfoxtravel.de
www.redfoxtravel.de
Geschäftsführer: Jörg und Grit Schumann
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